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Heiraten nach Gesetz
Papierkram und Behördengänge - das ist immer lästig. Und ganz besonders jetzt, wo Sie sich doch viel lieber mit Tüll und Spitze beschäftigen und die Gästeliste gerade zum x-ten Mal neu schreiben ...
und damit auch genug zu tun haben. Dennoch: Am Standes- amt kommt kein Paar vorbei, und auch die juristischen Auswirkungen, die eine Ehe mit sich bringt, sollten Sie kennen. Schließlich können Sie von einigen Gesetzen durchaus profitieren und dadurch vielleicht sogar Geld sparen! Und keine Panik: Wenn Sie nicht gerade Flick oder Rothschild heißen, hält sich der juristische Aufwand beim Heiraten wirklich in Grenzen. Gut informiert und vorbereitet, bringen Sie die Behördenangelegenheiten schnell hinter sich.
Standesamt
Ja gesagt - und damit die Ehe rechtsgültig eingeläutet - wird zuerst auf dem Standesamt, das oft im Rathaus einer Gemeinde untergebracht ist.
In Deutschland hat die kirchliche Heirat keinerlei bürgerlich-rechtliche Bedeutung. Überhaupt ist die Ziviltrauung die Voraussetzung für die kirchliche Vermählung. Dabei ist es egal, wieviel Zeit dazwischen liegt - zwei Stunden oder zwanzig Jahre. Damit Sie ins Trauzimmer vorgelassen werden, müssen Sie einen entsprechenden Termin haben und alle notwendigen Papiere beisammen sein.
Das Aufgebot ist maximal 6 Monate gültig, muß aber spätestens 8 Tage vorher beim Standesamt aufgegeben werden.
Von einer Veröffentlichung kann heute sogar abgesehen werden, dafür muß man aber mit dem Standesbeamten reden und auch eventuell Gründe anführen.
Was neu geregelt ist:
- Die Anschrift der Heiratswilligen muß nicht mehr mitgeteilt werden.
- Im Vorgespräch mit dem Standesbeamten können Sie nicht nur den Ablauf der Zeremonie festlegen, er wird Sie auch über den zu führenden Ehenamen befragen. Und da hat sich in den letzten Jahren viel getan: Die Zeit der Bindestrich-Ungetüme als einzige Möglichkeit, den Mädchennamen nicht zu verlieren, ist vorbei. Wer heute Wert auf seinen »gebürtigen« Nachnamen legt, kann ihn schlicht und ergreifend behalten (gebührenfrei). Kommt man dann aber vielleicht durch gemeinsame Kinder doch ins Grübeln und möchte einen einheitlichen Namen, kann man ihn bis fünf Jahre nach der Eheschließung noch ändern. Danach geht im Moment nichts mehr!
- Wer beim eigenen Namen bleibt, spart sich natürlich auch Behördengänge und Gebühren für die Änderung der Ausweispapiere. Oder man einigt sich in traditioneller Manier auf den Namen des Mannes oder den der Frau (kostet ebenfalls nichts). Wer seinen eigenen Nachnamen behalten will, kann ihn voranstellen oder anfügen.
Heiraten nach Gesetz
Der Ehevertrag
So unromantisch es auch ist: Der Gesetzgeber redet beim Heiraten immer mit. Über 300 Paragraphen haben fleißige Juristen rund um die Eheschließung gestrickt. Angefangen vom Namensrecht bis hin zu der Regelung von Mein und Dein:
- Ehevertrag,
- Zugewinngemeinschaft,
- Gütergemeinschaft
... alles machbar. Aber wie?
Das deutsche Recht sieht drei sogenannte »gesetzliche Güterstände« vor: Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft. Diese drei Formen bestimmen, wie mit Geld und Vermögen während der Ehe und auch später im Falle einer Scheidung umgegangen wird. Außer der Zugewinngemeinschaft - die automatisch eintritt, wenn man nichts anderes vereinbart - müssen Gütertrennung und -gemeinschaft mit Hilfe eines Notars aufgesetzt und unterschrieben werden, sonst gelten die schönsten Formulierungen nichts.
Heiraten nach Gesetz
Der Ehevertrag weitere Informationen
- Zugewinngemeinschaft
- Gütertrennung
- Gütergemeinschaft
- Versorgungsausgleich
- Was gehört in einem Ehevertrag






