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Augendiagnose
Die Augendiagnose ist die Kunst mittels derer sich ermöglichen lässt, aus der Farbe, der Dichtigkeit und den mannigfaltigen Zeichen der Regenbogenhaut den körperlichen und auch den geistigen Zustand eines Menschen zu ergründen. (Kabisch)
Das bedeutet keinesfalls, dass die Augendiagnose eine Alternative oder ein Ersatz für die klinischen ("schulmedizinischen") Methoden ist. Vielmehr ist sie eine wichtige zusätzliche diagnostische Hilfe für naturheilkundlich denkende und handelnde Therapeuten.
Die diagnostische Methode, Erkrankungen aus dem Auge abzulesen, ist schon lange bekannt und geht bis ins Altertum zurück. Bereits die Chaldäer (um 1000 v. Chr.) konnten Krankheiten aus dem Auge ablesen. Die Ärzte Griechenlands und Roms folgten ihrem Beispiel. Über die Anwendung der diagnostischen Methode im Mittelalter ist leider nichts bekannt. Erst 1670 beschreibt Meyens in seiner "Physiognomia medica" eine Organeinteilung der Iris nach Körperregionen.
Der Wiener Augenarzt und Inhaber des ersten Lehrstuhls für Augenheilkunde, Georg Joseph Beer (1763 - 1821), der von diesen Dingen nichts wusste, schreibt dennoch in seinem Lehrbuch über Augenkrankheiten: "Alles, was auf den Organismus eines Individuums einwirkt, kann nicht ohne Einwirkung auf das Auge bleiben und so umgekehrt."
Informationen
Das besondere der Augendiagnose ist,
...dass sie eine Hinweisdiagnostik ist, die sich mit anderen Diagnosemethoden gut ergänzt wie z. B. der traditionellen Harnschau oder der Laboranalyse. Fehlregulationen oder Störungen im Ablauf der Körpersysteme machen durch Veränderungen auf sich aufmerksam, die entweder im Auge, im Urin oder im Blut beobachtet werden können. Unter Augendiagnose versteht man das Erkennen von Krankheiten oder Krankheitsveranlagungen aus dem menschlichen Auge; relevant ist sowohl das Auge selbst als auch die Region um die Augen herum. Die erkennbaren Zeichen sind sehr vielfältig (z. B. Zeichnungen und Farbe der Iris, Pupillengröße und -form, sichtbare Blutgefäße in der Conjunctiva, Lidform u.v.a.) und ermöglichen dem kundigen Augendiagnostiker den Blick auf das gesundheitliche Befinden des Patienten sowohl in der Vergangenheit als auch in Gegenwart und Zukunft.
Die Iriszeichen entstehen zu unterschiedlichen Zeitpunkten. So ist z.B. die (angeborene) Farbe der Iris ein Zeichen für die Konstitution, d.h. die Veranlagung des Patienten. Hieraus kann der Augendiagnostiker den gesundheitlichen Status quo bzw. den Hinweis auf eine möglicherweise zu erwartende (der Konstitution des Patienten entsprechende) Erkrankung erkennen.
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Die drei Säulen der Augendiagnose.
Das Grundgerüst der Augendiagnose ruht auf drei Säulen:
- Konstitution: Die Summe aller angeborenen Eigenschaften, der Genotyp.
- Disposition: Genetisch bedingte Veranlagung zur Krankheitsbereitschaft. Sie kann hervortreten oder latent bleiben.
- Diathese: Bereitschaft des Organismus, Erkrankungen durch Fehlregulation an einem bestimmten Organsystem zu manifestieren.
Die meisten Diathesen sind genetisch angelegt, sie kann aber auch erworben sein. Die Diathese kann hervortreten oder latent bleiben.
Ergänzt wird dieses Grundgerüst mit einer Feinanalyse anhand weiterer typischer Erscheinungsformen der Iris wie z. B. Zeichensetzungen, Pigmentierung, Pupillenphänomene, Skleragefäße oder der Betrachtung des Krausenrandes. Aus der Gesamtschau dieser Informationen lassen sich im Vorfeld von Erkrankungen Ursache und tendenzieller Verlauf des individuellen Krankseins eines Menschen erkennen.
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